Betreuung durch Alltagsbegleitservice Weiß
Wir ermöglichen Ihnen ein besseres Leben in Ihrer gewohnten Umgebung. Das beste daran: Die Pflegekasse übernimmt den Großteil der Betreuungskosten.
betreuung Durch AS Weiß
Wir ermöglichen Ihnen ein besseres Leben in Ihrer gewohnten Umgebung. Das beste daran: Die Pflegekasse übernimmt den Großteil der Betreuungskosten.
Wer übernimmt die betreuungskosten?
Wir verfügen über die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag nach §45a SGB XI.
Das bedeutet für Sie, dass wir die umfangreichen Voraussetzungen und Qualitätskriterien erfüllen, um eine Pflegekassenzulassung zu erhalten. Unsere Leistung können Sie also je nach Pflegegrad über das entsprechende Budget abrechnen.
Wir beraten Sie dazu gerne!
Ihr Anspruch
Damit können sie rechnen
Damit die Pflege im Alltag gelingt, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Angebote und Leistungen die sich individuell nach den Bedürfnissen und Einschränkungen des Pflegebedürftigen richtet. In vielen Fällen decken die Budgets bereits den Großteil der Betreuungskosten.
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistungen | - € | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
Entlastungsleistungen | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege p.a. | - € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege p.a. | - € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Die Budgets
das sind ihre möglichkeiten
ABRECHNUNG ÜBER DIE PFLEGEKASSE
Das Pflegestärkungsgesetz 2 berücksichtigt neben körperlichen und geistigen Einschränkungen nun auch mehr die Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag. So haben pflegende Angehörige jetzt die Möglichkeit, einen zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienst in Anspruch zu nehmen. Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen bestimmten Anteil der Betreuungskosten. Dazu muss zu Beginn ein Antrag auf Pflegeleistung bei Ihrer Rentenversicherung gestellt werden.
Entlastungsleistung
Alle Pflegebedürftige, die in einem der fünf Pflegegrade eingestuft wurden und häuslich gepflegt werden, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich.
Kombinationsleistung
Greifen pflegende Angehörige zusätzlich auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurück, stellt die Pflegeversicherung die Kombinationsleistung zur Verfügung. So kann eine angemessene Betreuung gewährleistet werden, da sich die finanziellen Mittel erhöhen. Allerdings wird in dem Fall nur noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt, sollten die Pflegesachleistungen im entsprechenden Monat noch nicht komplett ausgeschöpft worden sein.
Kurzzeitpflege
Dieses Budget steht für die Kosten einer kurzfristigen Betreuung in einer stationären Einrichtung zur Verfügung. Sollten Sie das Budget nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent davon, also 806 € p.a., in das Budget der Verhinderungspflege fließen lassen und es somit auf 2.418€ aufstocken. Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zuhause umsorgt werden können – beispielsweise für eine stundenweise Entlastung oder für einen Urlaub.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu erhalten. Wenn Sie also vorübergehend verhindert sind oder vielleicht auch einmal eine Auszeit von der Pflege Ihrer Angehörigen nehmen möchten, können Sie auf die Verhinderungspflege zurückgreifen. Pflegebedürftige, die mindestens 6 Monate den Pflegegrad 2 haben, steht eine Unterstützung von bis zu 1.612 € pro Jahr zu.
Pflegegeld
Diese Mittel sind für Angehörige, die den zu Pflegenden in Eigenleistung versorgen, frei verfügbar. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.
Landespflegegeld
Das Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Es wird unabhängig davon gezahlt, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist
oder zuhause lebt und versorgt wird.
Pflegebedürftige sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich selbst etwas Gutes zu tun oder
ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern eine finanzielle
Anerkennung zukommen zu lassen. Sie haben jährlich Anspruch auf 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Alltagsbegegleitservice Weiß
Ihr wohlbefinden ist unser Ziel
Das oberste Ziel unserer täglichen Arbeit ist es, die Gesundheit und Selbstständigkeit, sowie das Wohlbefinden und die damit einhergehende Lebensqualität unserer Kunden zu fördern und zu erhalten. Umso die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte zu gewährleisten und ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben im heimischen Umfeld zu ermöglichen.
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Sollten Sie Fragen haben oder sich allgemein zum Thema Betreuungsdienst informieren wollen, kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir helfen Ihnen gerne bei diesem komplexen Thema den Überblick zu behalten.
E-Mail: info@asweiß.de
Tel-Nr: 0176 76198285